20.04.2020 - Änderung aufgrund ader Corona-Krise

Wetteraukreis (bke) – Aufgrund der aktuellen Ereignisse wurden von Seiten der Deutschen Jugendfeuerwehr Änderungen betreffend der Abnahme der Leistungsspange getroffen. So können im kommenden Jahr auch die Geburtsjahrgänge 2002 die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben.

Den genauen Wortlauf zur aktuellen Information zur Leisstungsspange findet Ihr Hier. 

1. Sinn des Günter Vogt-Pokals

Der Günter Vogt-Pokal wurde von der Kreisjugendfeuerwehr ins Leben gerufen und wird zu Ehren des ehemaligen Kreisbrandinspektors Günter Vogt durchgeführt.

2. Ausrichtung des Günter Vogt-Pokals

Der Günter Vogt-Pokal muss Feuerwehrcharakter haben. Der Günter Vogt-Pokal besteht aus dem aktuellen A-Teil des Bundeswettbewerbes und einem Fragebogen der von jedem einzelnen Mitglied der teilnehmenden Gruppen/Staffeln auszufüllen ist.

3. Teilnehmer am Günter Vogt-Pokal

3.1. Jugendfeuerwehren aus dem Wetteraukreis

3.2. Gemischte Mannschaften aus dem Wetteraukreis, wenn folgende Maßgaben erfüllt werden:

• Zwei Jugendfeuerwehren die im Jahresmeldebogen des vergangenen Jahres jeweils 12 bei Gruppe, 9 bei Staffel oder weniger Mitglieder gemeldet haben.

• Eine Jugendfeuerwehr die im Jahresmeldebogen des vergangenen Jahres 12 bei Gruppe, 9 bei Staffel oder weniger Mitglieder gemeldet hat, kann durch eine benachbarte Jugendfeuerwehr der eigenen Kommune mit höchstens zwei Mitgliedern aufgefüllt werden. Diese Jugendfeuerwehr kann mehr als 9 Mitglieder auf dem Jahresmeldebogen gemeldet haben.

• Gemischte Mannschaften mit Jugendfeuerwehren aus mehreren Kommunen sind nicht zulässig.

4. Gastmannschaften

Die Teilnahme von Gastmannschaften beim Günter Vogt-Pokal ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch durch Beschlussfassung der KJF im Einzelfall genehmigt werden (bspw. Teilnahme einer Jugendfeuerwehr einer Partnerstadt).

5. Austragungsort

Der Austragungsort wird am Wettbewerbsvergabetag der Kreisjugendfeuerwehr für das kommende Jahr durch Abstimmung vergeben. Bewerbungen sind der Kreisjugendfeuerwehr rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

6. Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach den jeweils gültigen Ausschreibungen und Wertungsrichtlinien.

7. Sieger des Günter Vogt-Pokal

Der jeweilige Sieger des Günter Vogt-Pokals (Gruppe/Staffel) erhält den, vom ehemaligen Kreisbrandinspektor Günter Vogt, gestifteten Wanderpokal. Nach dreimaligem Erringen infolge oder fünfmaligem Erringen des jeweiligen Wanderpokals geht dieser in den Besitz der siegreichen Jugendfeuerwehr über.

Alle Jugendfeuerwehren führen den bundeseinheitlichen Wettbewerb auf der Grundlage der Wettbewerbsordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr durch. Er fördert den feuerwehrtechnischen Anteil in der Jugendfeuerwehr.

Die aktuelle Wettbewerbsordnung, sowie die aktuellen Durchführungserläuterungen findet ihr Hier.
 
Der Wettbewerb besteht aus dem

A-Teil (Löschangriff) und dem

B-Teil (400-m-Hindernislauf)

Der A-Teil wird mit Wasserentnahmestelle "Unterflurhydrant" oder "Offenes Gewässer" als Trockenübung durchgeführt. Die Wasserentnahmestelle wird alle 2 Jahre im Jahr vor dem Bundesentscheid gewechselt. Sie wird jährlich im "Lauffeuer" (Ausgabe Januar) veröffentlicht.

Eine Wettbewerbsgruppe besteht aus 9 Personen plus 1 Ersatzperson.

A-Teil: Es werden drei Rohre im Außenangriff vorgenommen. Die drei Rohre müssen über und durch verschiedene Hindernisse vorgenommen werden.

B-Teil: Der Hindernislauf erfordert das Durchlaufen einer Strecke von 400 m durch alle neun Angehörigen der Gruppe in festgelegten Teilstrecken.

1. Sinn des City-Cup

Der City-Cup soll ein Wettbewerb der besten Gruppen/Staffeln sein, die sich für die Teilnahme qualifizieren müssen.
 
2. Umfang des City-Cup

Der City-Cup setzt sich aus dem Bundeswettbewerb und Teilen der Leistungsspange in der jeweils gültigen Fassung zusammen.
 
3. Ausrichtung des City-Cup

Die Meisterschaften müssen Feuerwehrcharakter haben. Der City-Cup besteht aus dem aktuellen A-Teil des Bundeswettbewerbes, dem B-Teil des Bundeswettbewerbes und der Schnelligkeitsübung aus der Leistungsspange.
 
4. Teilnehmer des City-Cup

4.1. Maßgeblich für die Qualifikation der Mannschaften und die Anzahl der zu entsendenden Gruppen/Staffeln ist die jeweilige Stadt-/Gemeindemeisterschaft sowie die dort erzielte Platzierung.
4.2. Bei „offenen Stadt-/Gemeindemeisterschaften“ können sich nur teilnehmende Mannschaften der ausrichtenden Stadt/Gemeinde qualifizieren.
4.3. Jede Jugendfeuerwehr kann sich nur einmal mit Gruppe und einmal mit Staffel qualifizieren, d.h. jede Jugendfeuerwehr kann nur mit einer Gruppe/Staffel am City-Cup teilnehmen (jedoch mit Gruppe UND Staffel wenn sich beide qualifiziert haben). Es dürfen sich auch gemischte Mannschaften aus mehreren Jugendfeuerwehren qualifizieren, über die Entsendung entscheidet der Stadt-/Gemeindejugendwart. Auch hierbei gilt, dass keine Jugendfeuerwehr in mehr als einer Gruppe/Staffel am City-Cup vertreten sein darf.
4.4. Wenn kein Qualifikationswettbewerb auf Stadt-/Gemeindeebene ausgetragen wird, dürfen Teilnehmer am City-Cup durch den Stadt-/Gemeindejugendwart bestimmt werden. Auch hierbei sind gemischte Mannschaften, welche sich z.B. aus der Vorbereitung zur Leistungsspange ergeben, zulässig. Diese Gruppe/Staffel muss jedoch an einem nach den Regeln des Bundeswettbewerbes durchgeführten Wettbewerb teilgenommen haben.
4.5. Die Anzahl der zu entsendenden Mannschaften ist wie folgt (Gruppe UND Staffel):  
- 1 Mannschaft bei bis zu 3 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (<= 3)  
- 2 Mannschaften bei bis zu 8 Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (4-8)  
- 3 Mannschaften bei 9 oder mehr Teilnehmern an Stadt-/Gemeindemeisterschaft (>=9)  
- der Titelverteidiger ist grundsätzlich ohne Qualifikation startberechtigt
4.6. Gemischte Mannschaften mit Jugendfeuerwehren aus mehreren Kommunen sind nicht zulässig.
4.7. Qualifiziert ist ebenfalls der Kreismeister Gruppe UND Staffel sowie Mädchenkreismeister (wenn >= 3 Mädchenmannschaften) der Wetterau.
 
5. Gastmannschaften

Die Teilnahme von Gastmannschaften aus anderen Landkreisen ist zulässig. Für die Gastmannschaften gilt der gleiche Qualifikationsmodus wie für Mannschaften aus dem Wetteraukreis.
 
6. Austragungstermin

Der früheste Austragungstermin für den City-Cup ist das erste Wochenende nach der letzen bei der Kreisjugendfeuerwehr gemeldeten Stadt-/Gemeindemeisterschaft im Wetteraukreis. (Anmeldungen der Stadt-/Gemeindemeisterschaft muss der Kreisjugendfeuerwehr bis 01.April des laufenden Jahres vorliegen.)
 
7. Austragungsort

Der Austragungsort wird am Kreisjugendfeuerwehrtag für das folgende Jahr durch Abstimmung vergeben. Bewerbungen sind der Kreisjugendfeuerwehr rechtzeitig mitzuteilen.
 
8. Meldung

Nach jeder Stadt-/Gemeindemeisterschaft haben die Stadt-/Gemeindejugendwarte die qualifizierten Mannschaften sowie eine Siegerliste ihrer Meisterschaft schriftlich an die Kreisjugendfeuerwehr zu melden. Kann eine qualifizierte Gruppe/Staffel am Wettbewerbstag nicht teilnehmen, kann der Stadt-/ Gemeindejugendwart die bei der durchgeführten Stadt-/Gemeindemeisterschaft nächstplatzierten Mannschaft nachmelden und entsenden.
 
9. Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach den jeweils gültigen Ausschreibungen und Wertungsrichtlinien.
 
10. Platzierung

Nur teilnehmenden Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis können sich platzieren. Für Gastmannschaften gilt, sie bekommen nur die erreichte Punktzahl mitgeteilt und werden bei der Siegerehrung separat aufgeführt. Die Staffel wird separat gewertet.
 
11. Sieger des City-Cup

Für die Plätze und Pokale werden nur die Gruppen/Staffeln aus dem Wetteraukreis in der Wertung berücksichtigt. Der Wanderpokal ist der Pokal für die beste Gruppe aus dem Wetteraukreis (Staffel wenn Wanderpokal vorhanden).

1. Sinn des Kreissportwettbewerbes

Der Kreissportwettbewerb soll ein Wettbewerb für die Jugendfeuerwehren im Wetteraukreis sein, bei dem „Spiel und Spaß“ im Vordergrund stehen. Hierbei gilt es immer wieder neue Spiele als Team zu bewältigen.

2. Umfang und Ausrichtung des Kreissportwettbewerbes

Beim Kreissportwettbewerb gilt es für die jeweiligen Teams 8 Unterschiedliche Spiele zu bestreiten, dabei gelten die bei der Anmeldung erhaltenen Spielregeln für jedes einzelne Spiel. Die einzelnen Spiele werden vom Fachbereichsleiter der KJF ausgearbeitet und erst am Wettbewerbstag bekannt gegeben. Der Fachbereichsleiter unterstützt die ausrichtende Jugendfeuerwehr bei der Herstellung des Wettbewerbsplatzes durch vorherige Information über den Platzbedarf und die zu beschaffenden Hilfsmitteln für die einzelnen Spiele.
 
3. Teilnehmer am Kreissportwettbewerb

Am Kreissportwettbewerb teilnehmen dürfen alle Jugendfeuerwehren des Wetteraukreises. Für die Jugendlichen gilt: Jeder Teilnehmer muss Mitglied einer Jugendfeuerwehr im Wetteraukreis sein. Bei der Anmeldung muss der Jugendfeuerwehrausweis, bzw. eine von den Erziehungsberechtigten unterschrieben Eintrittserklärung mit einem Lichtbild des betreffenden Jugendlichen vorliegen.
 
4. Gruppenstärke

Jede teilnehmende Mannschaft besteht aus 6 Mitgliedern, ausschließlich diese 6 Mitglieder dürfen bei den einzelnen Spielen eingesetzt werden. Muss eine Mannschaft einen Ersatzmann einsetzen, ist dies mit dem Wettbewerbsleiter abzustimmen. Können einzelne Jugendfeuerwehren keine 6 Teilnehmer für eine Gruppe stellen, kann diese Jugendfeuerwehr mit einer anderen Jugendfeuerwehr aus dem Wetteraukreis eine gemeinsame Mannschaft bilden; auch dies ist vor der Anmeldung mit dem Wettbewerbsleiter abzuklären. 
 
5. Austragungsort und –Termin

Der Kreissportwettbewerb wird jeweils im Vorjahr am Wettbewerbsvergabetag im Rahmen des Kreisjugendfeuerwehrtages vergeben. Bewerbungen hierzu sind frühzeitig an die Kreisjugendfeuerwehr zu richten. Der Austragungstermin wird von der KJF vorgegeben, kann jedoch bei triftigem Grund neu festgesetzt werden.

6. Startreihenfolge

Die Starnummer wird als laufender Folge bei der Anmeldung, an die sich anmeldende Gruppe vergeben. Jugendfeuerwehren mit mehreren Mannschaften erhalten ihre Startnummer in laufender Folge nach der Anmeldung. Die Startnummer hat keine Aussagekraft bezüglich des Startens bei den einzelnen Spielen, sie dient ausschließlich der besseren Zuordnung der Wertungsunterlagen.
 
7. Ausführung der Spiele

Die Mannschaften melden sich frei jeder Reihenfolge direkt an den einzelnen Spielen mit ihrem Namen und ihrer Startnummer an. Bei den Spielen wird dann unmittelbar nach der Anmeldung und des Freiwerdens des Spieles gestartet.
 
8. Wertung der Spiele

Jedes Spiel wird einzeln gewertet, das heißt die Mannschaft mit der besten Wertung erhält so viele Punkte, wie teilnehmende Mannschaften am stattfindenden Wettbewerb. Die Mannschaft mit der geringsten Wertung erhält 1 Punkt für dieses Spiel. Bei Gleichheit wird den Mannschaften die gleiche Punktzahl vergeben.


Joker – Wertung

Jede teilnehmende Mannschaft bekommt bei ihrer Anmeldung eine Jokerkarte. Der eingesetzte Joker verdoppelt die Wertung eines Spieles. Dazu ist er vor Antritt eines Spieles beim jeweiligen Wertungsrichter abzugeben, dieser überprüft die Eintragung der Mannschaft und Startnummer und trägt darauf die Spielnummer ein. Der Joker verbleibt anschließend beim Wertungsbogen.
 
9. Sieger des Sportwettbewerbes

Sieger des Kreissportwettbewerbes ist die Mannschaft, die in der Summe aller addierten Spielwertungen und der Wertung des Jokers die höchste Punktzahl erreicht hat.
 
10. Gastmannschaften

Die Teilnahme von Gastmannschaften beim Kreissportwettbewerb ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch durch Beschlussfassung der KJF im Einzelfall genehmigt werden (bspw. Teilnahme einer Jugendfeuerwehr einer Partnerstadt etc.).

1.      Sinn des Kreissportwettbewerbes

Der Kreissportwettbewerb soll ein Wettbewerb für die Jugendfeuerwehren im Wetteraukreis sein, bei dem „Spiel und Spaß“ im Vordergrund stehen. Hierbei gilt es immer wieder neue Spiele als Team zu bewältigen.

2.      Umfang und Ausrichtung des Kreissportwettbewerbes

Beim Kreissportwettbewerb gilt es für die jeweiligen Teams 8 Unterschiedliche Spiele zu bestreiten, dabei gelten die bei der Anmeldung erhaltenen Spielregeln für jedes einzelne Spiel. Die einzelnen Spiele werden vom Fachbereichsleiter der KJF ausgearbeitet und erst am Wettbewerbstag bekannt gegeben. Der Fachbereichsleiter unterstützt die ausrichtende Jugendfeuerwehr bei der Herstellung des Wettbewerbsplatzes durch vorherige Information über den Platzbedarf und die zu beschaffenden Hilfsmitteln für die einzelnen Spiele.

3.      Teilnehmer am Kreissportwettbewerb

Am Kreissportwettbewerb teilnehmen dürfen alle Jugendfeuerwehren des Wetteraukreises. Für die Jugendlichen gilt: Jeder Teilnehmer muss Mitglied einer Jugendfeuerwehr im Wetteraukreis sein. Bei der Anmeldung muss der Jugendfeuerwehrausweis, bzw. eine von den Erziehungsberechtigten unterschrieben Eintrittserklärung mit einem Lichtbild des betreffenden Jugendlichen vorliegen.

4.      Gruppenstärke

Jede teilnehmende Mannschaft besteht aus 6 Mitgliedern, ausschließlich diese 6 Mitglieder dürfen bei den einzelnen Spielen eingesetzt werden. Muss eine Mannschaft einen Ersatzmann einsetzen, ist dies mit dem Wettbewerbsleiter abzustimmen. Können einzelne Jugendfeuerwehren keine 6 Teilnehmer für eine Gruppe stellen, kann diese Jugendfeuerwehr mit einer anderen Jugendfeuerwehr aus dem Wetteraukreis eine gemeinsame Mannschaft bilden; auch dies ist vor der Anmeldung mit dem Wettbewerbsleiter abzuklären. 

5.      Austragungsort und –Termin

Der Kreissportwettbewerb wird jeweils im Vorjahr am Wettbewerbsvergabetag im Rahmen des Kreisjugendfeuerwehrtages vergeben. Bewerbungen hierzu sind frühzeitig an die Kreisjugendfeuerwehr zu richten. Der Austragungstermin wird von der KJF vorgegeben, kann jedoch bei triftigem Grund neu festgesetzt werden.

6.      Startreihenfolge

Die Starnummer wird als laufender Folge bei der Anmeldung, an die sich anmeldende Gruppe vergeben. Jugendfeuerwehren mit mehreren Mannschaften erhalten ihre Startnummer in laufender Folge nach der Anmeldung. Die Startnummer hat keine Aussagekraft bezüglich des Startens bei den einzelnen Spielen, sie dient ausschließlich der besseren Zuordnung der Wertungsunterlagen.

7.      Ausführung der Spiele

Die Mannschaften melden sich frei jeder Reihenfolge direkt an den einzelnen Spielen mit ihrem Namen und ihrer Startnummer an. Bei den Spielen wird dann unmittelbar nach der Anmeldung und des Freiwerdens des Spieles gestartet.

8.      Wertung der Spiele

Jedes Spiel wird einzeln gewertet, das heißt die Mannschaft mit der besten Wertung erhält so viele Punkte, wie teilnehmende Mannschaften am stattfindenden Wettbewerb. Die Mannschaft mit der geringsten Wertung erhält 1 Punkt für dieses Spiel. Bei Gleichheit wird den Mannschaften die gleiche Punktzahl vergeben.

Joker – Wertung

Jede teilnehmende Mannschaft bekommt bei ihrer Anmeldung eine Jokerkarte. Der eingesetzte Joker verdoppelt die Wertung eines Spieles. Dazu ist er vor Antritt eines Spieles beim jeweiligen Wertungsrichter abzugeben, dieser überprüft die Eintragung der Mannschaft und Startnummer und trägt darauf die Spielnummer ein. Der Joker verbleibt anschließend beim Wertungsbogen.

9.      Sieger des Sportwettbewerbes

Sieger des Kreissportwettbewerbes ist die Mannschaft, die in der Summe aller addierten Spielwertungen und der Wertung des Jokers die höchste Punktzahl erreicht hat.

10.   Gastmannschaften

Die Teilnahme von Gastmannschaften beim Kreissportwettbewerb ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch durch Beschlussfassung der KJF im Einzelfall genehmigt werden (bspw. Teilnahme einer Jugendfeuerwehr einer Partnerstadt etc.).

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